Katholische Krankenhäuser  

Die Struktur des katholischen Krankenhauses 

Es gibt eine Vielzahl von Trägern katholischer Krankenhäuser, z.B. Ordensgemeinschaften, Trägergesellschaften, Stiftungen, Pfarrgemeinden, Körperschaften. Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands hat einen Strukturvorschlag ausgearbeitet, der für die Organisation der Krankenhäuser einen Rahmen darstellt, innerhalb dessen die Träger und ihre einzelnen Häuser ihre Vorstellungen von katholisch orientierter Krankenversorgung verwirklichen können.
Dem Träger kommt demnach eine allgemeine Richtlinienkompetenz zu, zum Beispiel über Größe und Leistungsart des Krankenhauses, bauliche Gestaltung, Wirtschaftsplanung einschließlich Stellenplan, Geschäftsordnung für die Krankenhausleitung, deren Besetzung und vieles andere mehr. Außerdem ist der Träger der Vertreter des Krankenhauses nach außen.
Die Krankenhausleitung - verantwortlich für die Betriebsführung des Hauses - setzt sich zusammen aus:

  • dem/der Ärztlichen Direktor/in
  • dem/der Leiter/in des Pflegedienstes
  • dem/der Verwaltungsdirektor/in bzw. dem/der Geschäftsführer/in

sowie einem Vertreter/einer Vertreterin des Krankenhausträgers (das kann, wenn der Träger ein Orden ist, auch die Oberin als Leiterin des Pflegedienstes sein).

Nach Bedarf kann die Krankenhausleitung für bestimmte Sachbereiche oder aktuelle Themen beratende Gremien ins Leben rufen, wie zum Beispiel die Ethik-Kommitees.

Im katholischen Krankenhaus hat Seelsorge einen hohen Stellenwert. Zu den verschiedenen Aufgabenbereichen zählen u.a. die Kooperation mit dem ärztlich-pflegerisch-therapeutischen Personal und den anderen Berufsgruppen im Krankenhaus, die Mitwirkung bei der Lösung ethischer Problemstellungen, der Kontakt zur Krankenhausleitung und Verwaltung. Der/die Krankenhausseelsorger/in ist Ansprechpartner/in für das Krankenhauspersonal, bietet seelsorgerliche Begleitung an und arbeitet mit den umliegenden Pfarrgemeinden zusammen.