Die Geschichte des KKVD gibt es in Kürze zum Nachlesen. Bestellen Sie die Chronik anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des KKVD hier: kkvd@caritas.de
100 Jahre Engagement mit Herz und Verstand
Am 12. Oktober 1910 auf dem allgemeinen Caritastag in Essen wurde die "Freie Vereinigung der katholischen Krankenhausvorstände Deutschlands", später Katholischer Krankenhausverband Deutschlands (KKVD), gegründet. Initiator war der Breslauer Weihbischof Augustin, Superior der Grauen Schwestern in Breslau, an seiner Seite DCV-Gründer Lorenz Werthmann. Zuvor hatten in Erfurt 1909 in einer vertraulichen Besprechung Vertreter von Krankenhäusern und Pflegegenossenschaften den Zusammenschluss der katholischen Krankenhäuser gefordert und im selben Jahr die katholische Generalversammlung in Breslau die interregionale Organisation der Krankenhäuser beschlossen.
Der Zusammenschluss der Krankenhausvorstände sollte „zum gemeinschaftlichen Austausch ihrer Erfahrungen, zur gegenseitigen Orientierung und Anregung; zur Vertretung der idealen und wirtschaftlichen Interessen der katholischen Krankenhäuser“ dienen (Quelle: Archiv des Deutschen Caritasverbandes). Auch heute, nach 100 Jahren, ist erklärtes Ziel des Katholischen Krankenhausverbandes, seine angeschlossenen Mitglieder zu beraten, ihre Interessen auf Bundesebene zu vertreten sowie sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und dadurch das öffentliche Gesundheitswesen zu fördern.
Berufspolitische Motivation
Der Gründung 1910 war die Verabschiedung von Leitsätzen zur Stellung der Krankenhausärzte auf dem 37. Deutschen Ärztetag in Lübeck 1909 durch den Leipziger Verband (heute „Hartmann-Bund“) vorausgegangen. Die Ärzte forderten, dass das, damals von religiösen Gemeinschaften gestellte, Pflegepersonal ihnen unterstellt würde. Auch auf die Krankenhausverwaltung wollten die Ärzte mehr Einfluss haben. Die katholischen Krankenhausträger sahen diese Vorstöße als Affront und gründeten daher ihre eigene Interessenvertretung, den katholischen Krankenhausverband.
Die Entwicklungen und Umwälzungen im Krankenpflegewesen des späten Kaiserreiches prägten die Anfangsphase der neuen Vereinigung. Sie mussten sich den wissenschaftlichen und technischen Fortschritten auf dem Gebiet der Medizin anpassen und auch der Bedarf an Pflegepersonal stieg. Die traditionell in den Kliniken tätigen Ordensschwestern sahen sich jetzt einem weltlichen Pflegepersonal gegenüber, das zum Teil andere berufliche Zielvorstellungen hatte. Und die Politik griff zunehmend in die Belange der Krankenhausversorgung ein.
Politische und berufsständische Verhandlungen der neuen Vereinigung wurden jedoch durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914 erst einmal unterbrochen. Krankenhäuser, auch katholische, wurden beschlagnahmt und in Lazarette umgewandelt. Ärzte und Schwestern in den Krankenhäusern mussten in den nächsten Jahren neue Aufgaben übernehmen: Doch schon 1920 konnte der „Verband Katholischer Kranken- und Pflegeanstalten Deutschlands“, wie er sich seit 1919 nannte, als einziger mit dem „Verband der Krankenhausärzte Deutschlands“ Chefarztrichtlinien in katholischen Krankenhäusern abschließen. 1922, zwölf Jahre nach der Gründung, hatte der Verband 932 Mitglieder und bildete die stärkste Kraft auf dem Gebiet der konfessionellen Krankenhäuser.
Verbände fusionieren
Mit großen wirtschaftlichen Problemen hatten die Krankenhäuser nach dem Ersten Weltkrieg und während der Inflation von 1922/23 zu kämpfen. Um ihre schwierige ökonomische Situation gemeinsam zu bewältigen und um gegenüber der immer vereinnahmenderen politischen Ebene entgegenzustehen, schlossen sich die Krankenhäuser des katholischen Krankenhausverbandes mit denen des Kaiserswerther Verbandes, des Roten Kreuzes und des jüdischen sowie des Fünften Verbandes 1920 zum „Reichsverband der privaten gemeinnützigen Kranken- und Pflegeanstalten Deutschlands“ zusammen. In der Weimarer Zeit führte der Verband zahlreiche Verhandlungen zum von der Regierung – zum ersten Mal in Deutschland – erlassenen Gesetz über die Ausbildung in der Krankenpflege und in der Säuglingspflege und über das neue Hebammengesetz. 1925 wurde eine Einigung über die Stellung des leitenden Arztes im Krankenhaus erzielt.
Im August 1919 wurde in der Zentrale des Deutschen Caritasverbandes in Freiburg die Geschäftsstelle der Vereinigung eröffnet, wo sie sich noch heute befindet. Geschäftsführer war der Kamillianerpater Michael Fischer, Vorsitzender war seit 1913 Prälat Professor Thielemann, stellvertretender Vorsitzender war Lorenz Werthmann. Die Mitgliederversammlung beschloss die Herausgabe eines Verbandsorgans mit dem Titel „Krankendienst“, das nach zwei Jahren Vorbereitung im Januar 1920 das erste Mal erschien. Die wandte sich an alle in der Krankenversorgung Tätige mit Beiträgen über Krankenpflege, Krankenfürsorge, Wirtschaftsführung und gesetzliche Bestimmungen.
Repressive Lage in NS-Zeit
In der NS-Zeit konnte der Verband nur sehr eingeschränkt agieren. Der „Krankendienst“ wurde 1941 von den Nationalsozialisten verboten. Nur über gelegentliche Rundbriefe schaffte es der Verband, seine Mitglieder zu informieren.
Wie im Ersten Weltkrieg wurden auch im Zweiten Weltkrieg zahlreiche katholische Krankenhäuser beschlagnahmt und zu Reservelazaretten umgewidmet.
Die erste Sitzung des katholischen Krankenhausverbandes nach dem Krieg 1948 befasste sich vornehmlich mit den Folgen des Zweiten Weltkrieges: dem Wiederaufbau der besonders in den Städten zerstörten Kliniken und mit der finanziellen Sicherung der Krankenhäuser und ihrer Leistungsfähigkeit. Darüber hinaus musste sich der Vorstand mit der vor dem Krieg angefangenen Debatte über die Wochenarbeitszeit des Klinikpersonals erneut beschäftigen. 1953 übernahm dann die Mehrheit der caritativen Krankenanstalten die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes. Die Bedeutung dieser Entscheidung lag darin, dass somit „die soziale Gerechtigkeit und Sicherheit für die beruflichen Mitarbeiter nach einheitlichen Gesichtspunkten und unter Wahrung der Besonderheiten der caritativen Anstalten“ sichtbar gemacht werden konnte, erklärte der Geschäftsführer der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes, Karl Hünerfeld.
Neue Gesetze erfordern innovative Bildungsmaßnahmen
1954 wurde mit der Pflegesatzverordnung das Selbstkostenprinzip als Maßstab für die Pflegesatzberechnung eingeführt. Dem folgten mehrere Gesetze zur Krankenhausfinanzierung, die die finanzielle Versorgung der Krankenhäuser festigen sollten. Dem wissenschaftlichen sowie technischen Fortschritt der Medizin und dem Bedürfnis nach immer qualitativ hochwertigerer Leistung konnten viele Krankenhäuser finanziell nicht mehr standhalten. Zuschüsse waren vonnöten, die staatlicherseits geregelt werden mussten. Diesen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, die in den letzten Jahrzehnten noch durch die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland verschärft wurden, versuchte die Bundesregierung 1969 mit der Einführung des dualen Finanzierungssystems zu begegnen.
Die 1970er und -80er Jahre brachten viele Änderungen im Krankenhausbereich. Es wurden weitere Reform-Gesetze verabschiedet. Bei allen diese Gesetzesvorhaben konnte der Katholische Krankenhausverband Deutschlands seine Vorstellungen zur Reformierung des Gesundheitswesens einbringen und den Charakter des katholischen Krankenhauses und seine spezifische Rolle in der Gesellschaft deutlich machen.
Die gesetzlichen Neuerungen auf dem Gesundheitssektor und die sich daraus ergebenden Umstellungen ergaben für die katholischen Krankenhäuser einen zunehmenden Bedarf an Fortbildungen, besonders zur Schaffung von Führungs- und Organisationsstrukturen, die die Funktionsfähigkeit der Häuser und ihre kirchliche Identität unter den gegebenen Bedingungen sichern sollten. Die vom KKVD gegründete „Stiftung Bildung im KKVD“ organisiert und führt seit 1980 Kurse für leitende Ärztinnen und Ärzte, Pflegedirektorinnen und -direktoren, Lehrer und Lehrerinnen in leitender Tätigkeit in Krankenhäusern sowie Fortbildungen für leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich durch, auch in dem Bestreben, diese „mit den besonderen Problemen eines kirchlichen und freigemeinnützigen Hauses vertraut zu machen“ (Quelle: Satzung der Stiftung).
Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz 1993 hat der Gesetzgeber das ambulante Operieren in Krankenhäusern und die vor- und nachstationäre Behandlung zugelassen sowie die Verzahnung der ambulanten und stationären Behandlung im Krankenhaus als ein wichtiges Ziel formuliert. Als Hilfestellung für die Umsetzung hat der Katholische Krankenhausverband 1994 eine Empfehlung herausgegeben, „wie Krankenhäuser und Sozialstationen ihre Arbeit vernetzen können, anstatt miteinander zu konkurrieren“.
Ost und West wieder vereint
Nach dem Fall der Mauer im November 1989 konnte die Zusammenarbeit mit dem Katholischen Krankenhausverband auf vorgegebenen Strukturen und bekannten Personen aufbauen. Ein Großteil der 31 katholischen Krankenhäuser in der DDR war im Oktober 1991 bereits Einzelmitglieder im Katholischen Krankenhausverband geworden.
Aus der Frage, ob alles erlaubt sei, was medizinisch machbar ist, ob die Würde des Menschen im christlichen Krankenhaus noch gewahrt werden kann angesichts der fast unbegrenzten Möglichkeiten in der Medizin und der Medizintechnik, erwuchs beim katholischen und evangelischen Krankenhausverband gemeinsam die Idee, in ihren Mitgliedshäusern sogenannte „Klinische Ethik-Komitees“ einzuführen, das heißt Gesprächsebenen, auf der die Mitarbeitenden ethische Fragen stellen und diskutieren können. 1997 gaben beide Verbände – als erste in Deutschland – eine gemeinsame Empfehlung zur Errichtung von Klinischen Ethik-Komitees heraus.
proCum Cert wird gegründet
Die Qualität der Krankenhausleistungen in den eigenen Häusern sichern zu helfen, die Sorge um die eigene Identität und der drohende Verlust der christlichen Kultur in den Kliniken vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Wettbewerbs sozialer Dienste, führte 1998 zur Gründung der proCumCert GmbH, der ersten deutschen Zertifizierungsgesellschaft für Krankenhäuser, durch die beiden christlichen Krankenhausverbände. Sie entwickelten gemeinsam ein Zertifizierungsverfahren, das auf die spezifischen Anforderungen der christlichen Krankenhäuser zugeschnitten ist, mit dem Ziel, christliche Werte in das Qualitätsmanagement einzubeziehen und in der Organisation zu verankern.
Wie sich die Rahmenbedingungen für die Krankenhauswirtschaft mit dem neuen Entgeltsystem von 2003/2004, basierend auf diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG), ändern werden, ist abzuwarten. Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbes in der gesetzlichen Krankenversicherung vom März 2007 sah einen „Sanierungsbeitrag“ der Krankenhäuser vor. Der KKVD konnte durch Eingaben und Stellungnahmen dazu beitragen, dass der Sanierungsbeitrag gestrichen und die Zuschläge für zusätzliche Pflegestellen und die hälftige Refinanzierung der Tarifkostensteigerungen für 2008 und 2009 gewährt wurden. Mit der Verabschiedung des Krankenhausreformierungsgesetzes (KHRG) im Dezember 2008 fand die Einführung des neuen Finanzierungssystems für Krankenhäuser ihren vorläufigen Abschluss.
Im Mai 2010 veröffentlichte der KKVD gemeinsam mit dem Evangelischen Krankenhausverband seine Position zum gesundheitspolitischen Handlungsbedarf aus Sicht christlicher Krankenhäuser. Die Krankenhausfinanzierung, die Aufrechterhaltung der flächendeckenden Versorgung sowie die geplante Reform ambulanter Versorgung standen dabei im Vordergrund.
Ausbildungskapazität sichern
Ebenfalls im Sommer 2010 sprach sich der KKVD mit Blick auf die Weiterentwicklung der Pflegeberufe für eine generalistische Ausbildung und praxisnahe Verortung der Schulen an den Krankenhäusern aus. Alle Ausbildungskapazitäten müssen erhalten bleiben, so der KKVD, damit der künftige Bedarf an Pflegekräften gedeckt werden kann.
Fast jedes vierte Krankenhaus wird heute in katholischer Trägerschaft geführt. Zum Katholischen Krankenhausverband, der Fachverband des Deutschen Caritasverbandes ist, gehören derzeit 435 Kliniken mit mehr als 98.000 Betten. Neben dem Hauptsitz der Geschäftsstelle in Freiburg wurde 2004 im Haus der deutschen Caritas in Berlin eine Außenstelle eingerichtet. Sie soll helfen, die Berlin-Präsenz des Verbandes zu stärken und die Kommunikation mit den politischen Akteuren vor Ort zu erleichtern.
Auch über die 100 Jahre hinaus wird der Verband sich den ständigen Herausforderungen stellen, denen ein katholisches Krankenhaus unterliegt, insbesondere der zunehmenden Kirchenferne der Mitarbeitenden, der ethischen Konflikte durch neue medizinische Möglichkeiten und den politischen Reformen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. „Das katholische Krankenhaus als Ort christlicher Caritas ist nie eine feste und fertige Größe gewesen, sondern musste sich zu jederzeit unter veränderten Bedingungen bewähren.“ (Zitat des ehemaligen Vorsitzenden Weihbischof J.Voß)