Kirchliches Arbeitsrecht
Die katholische Kirche in Deutschland hat ein eigenes Arbeitsrecht geschaffen, das als Dritter Weg bezeichnet wird. hier fließen die verfassungsmäßigen Rechte der Kirchen, ihre Rechtsvorschriften und ihr Selbstverständnis zusammen. Das Arbeitsrecht der katholischen Kirche basiert auf der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse.
Der KKVD engagiert sich in diesem Themenbereich auf Bundesebene in Politik, Verbänden und Mitgliedsorganisationen. Weiterentwicklungen der Arbeitsvertragsrichtlinien und Ordnungsfragen zur Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas begleitet der KKVD konstruktiv.
Der Dritte Weg
Zentrale Elemente des Dritten Weges sind:
- Der partnerschaftliche und kooperative Umgang von Dienstnehmern und Dienstgebern.
- Die gleichberechtigte und gleichgewichtige Vertretung jeder Seite in den Kommissionen, die die Arbeitsbedingungen für die dienstverhältnisse festlegen.
- Faire und verantwortliche Konfliktlösung durch Vermittlungsverfahren statt durch einen Arbeitskampf.
Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) werden von der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes festgelegt. Das Besondere daran: In diesem Gremium haben Dienstgeber und Mitarbeiter gleich viele Stimmen. Beschlüsse können nur mit einer Dreiviertelmehrheit gefasst werden.
Konstruktiv bringt sich der KKVD mit seinen Gremien in den Prozess der Weiterentwicklung der AVR im dritten Weg ein. Regelmäßig wird das Tarifgeschehen beobachtet, analysiert und in Vorschläge für AVR-Weiterentwicklungen umgesetzt.